Kommunalberatung + Vermessung
    Stefan Bieramperl & Birgit Mühlbauer
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Rechnungsperiodenkalkulation

Wie bei der Globalberechnung werden auch bei diesem Berechnungsmodell die betroffenen Grundstückseigentümer an den Kosten der gesamten Anlage – der in der Vergangenheit wie auch der zukünftig noch entstehenden Kosten – beteiligt. Allerdings wird nicht eine all umfassende globale Berechnung durchgeführt, vielmehr erfolgt die Berechnung nach dem „Stellvertreterprinzip" des stellvertretend für den Gesamtaufwand stehenden durchschnittlichen Aufwands in einer bestimmten Rechnungsperiode. Dies wird erreicht, indem der Beitragssatz dadurch kalkuliert wird, dass der Investitionsaufwand aller Baumaßnahmen innerhalb der bestimmten Rechnungsperiode auf die in dieser Zeit neu angeschlossenen/anschließbaren Grundstücke verteilt wird.
 
Die Länge der Rechnungsperiode setzt die Kommune nach ihrem eigenen Ermessen, aber unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse fest. Die Länge muss allerdings einen zeitlichen Zusammenhang mit der Beitragssatzung wahren. Dabei ist immer die Maxime der Repräsentativität zu berücksichtigen, d. h. die Rechnungsperiode darf nicht zu kurz sein. Ein Zeitraum von jeweils fünf Jahren in die Vergangenheit und die Zukunft, zusammen also 10 Jahre, dürfte den Anforderungen genügen.
 
Bei der Rechnungsperiodenkalkulation wird nicht – wie bereits oben angesprochen – der Aufwand insgesamt berechnet und festgestellt. Vielmehr wird nur ein „Ausschnitt" betrachtet, indem ein repräsentativer, durchschnittlicher Aufwand bezogen auf eine bestimmte Rechnungsperiode herangezogen wird.
 
Unzweifelhafter Vorteil der Durchschnittskalkulation ist, dass erstmalig den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, nicht nur rechnerisch sondern auch monetär über Herstellungsbeiträge den getätigten Investitionsaufwand durch Herstellungsbeiträge abzudecken.




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