GebührenkalkulationWir kalkulieren für Sie die kostendeckenden Gebührensätze nach der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.
Nur aufgrund einer transparenten Kostenrechnung ist die Aussonderung nicht gebührenfähiger Kosten und die Erstellung einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation möglich.
Jede Gebührenkalkulation beinhaltet Prognosen, von denen die tatsächliche Entwicklung am Ende des Kalkulationszeitraums abweichen kann. Die dadurch entstehenden Kostenüber- und Kostenunterdeckungen sind bzw. können innerhalb der gesetzlichen Frist des Kommunalabgabengesetzes wieder ausgeglichen werden.
Für die Feststellung dieser Kostenüber- und Kostenunterdeckungen kann nicht das finanzwirtschaftliche Ergebnis herangezogen werden, vielmehr ist eine Betriebsabrechnung erforderlich. Im Rahmen der Betriebsabrechnung werden u.a. periodengerechte Abgrenzungen vorgenommen und nicht gebührenfähige Kosten ausgesondert.
Wir ermitteln für Sie die nach dem Kommunalabgabengesetz die in der Gebührenkalkulation ausgleichsfähigen bzw. ausgleichspflichtigen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen. Bei der Abwasserbeseitigung wird verstärkt die getrennte Abwassergebühr praktiziert. Im Rahmen der Gleichbehandlung der Abgabeschuldner und des gerechten Vorteilsausgleich wegen muss die Einleitungsmenge des Niederschlagswassers gesondert erfasst werden, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung keinen unerheblichen Anteil (sog. "Erheblichkeitsschwelle" von mindestens 12 Prozent) an den gebührenfähigen Gesamtkosten der Grundstücksentwässerung darstellen. |