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    Stefan Bieramperl & Birgit Mühlbauer
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Getrennte Abwassergebühr

Derzeit werden (noch) in vielen Kommunen die Abwassergebühren nach dem modifizierten Frischwassermaßstab erhoben. Dies ist nach der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte nur noch unter sehr engen Voraussetzung möglich (Stichworte: Erheblichkeitsschwelle 12 %, homogene Bebauungsstruktur). Diese Kriterien können i.d.R. nur selten erfüllt werden. Die Trennung der Abwassergebühren stellt einen Beitrag zu mehr Gebührengerechtigkeit dar und setzt ökologische Anreize.  

Für die Einführung der getrennten Abwassergebühr sind umfangreiche Ermittlungen zur Kostentrennung und zu den versiegelten Flächen erforderlich.

Wir begleiten Sie bei der Einführung von getrennten Gebühren für die Abwasserbeseitigung:  

Welche Niederschlagswassermaßstäbe gibt es ?

    • Gebietsabflussbeiwertkarte (Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert)

Die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstückes werden näherungsweise bestimmt, indem die Grundstücksfläche mit einem sogenannten Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Das Gemeindegebiet wird dabei in homogene Abschnitte unterteilt, innerhalb dieser Abschnitte sollen die Anteile der versiegelten Flächen an der Grundstücksgröße annähernd gleich sein. Die so erstellten Abschnitte werden in eine Übersichtskarte übertragen, auf der die Abgrenzung einer nach ihrer Bauweise (z.B. Einzelhausbebauung, Reihenhausbebauung, Gewerbegebiete, etc) unterschiedlich versiegelter Fläche erkennbar ist. Jeder Grundstückseigentümer hat im Anschluss die Möglichkeit, diese Gebietsabflussbeiwertkarte in der Gemeinde einzusehen und eventuelle Einwände vorzubringen.

    • Tatsächliche angeschlossene versiegelte Fläche

Bei dieser Methode werden die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstückes tatsächlich bestimmt. Bebaute Flächen sind relativ unproblematisch zu erfassen. Die Grundfläche überdachter baulicher Anlagen ergibt sich aus digitalisierten Lageplänen zuzüglich Dachüberstand an Trauf- und Giebelseite. Bei den befestigten Flächen kommen alle Flächen eines Grundstückes in Betracht, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht nur unerheblich verändert wurde und/oder auf die Baustoffe aufgebracht worden sind (d. h. insbesondere Betondecken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge).

    • Tatsächliche angeschlossene versiegelte Fläche x Abflussbeiwert
Es kann auch mit weiteren Differenzierungen, den so genannten grundstücksbezogenen Abflussbeiwerten gearbeitet werden. Dann wird nochmals nach der Befestigungsart und deren Abflussfaktoren unterschieden.


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